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Ladungssicherung bei Einsatz von PKW-Anhängern

Allgemeines

Unter Ladungssicherung versteht man das Sichern von Ladungen gegen die beim Transport auftretenden physikalischen Bewegungskräfte.

Dabei sind zu beachten:

  • das Verteilen der Güter auf der Ladefläche
  • das Festlegen der geeigneten Ladungssicherung
  • die Auswahl geeigneter Hilfsmittel zur Ladungssicherung
  • die Auswahl, Qualifizierung und Unterweisung der Fahrer
  • die Auswahl, Qualifizierung und Unterweisung des Verladepersonals

 

Beim Transport von Gütern treten aufgrund von Anfahr- und Bremsvorgängen sowie beim Fahren von Kurven Kräfte auf, die auf die Ladung wirken. Häufig reicht die Reibungskraft dann nicht mehr aus und die Ladung gerät ins Rutschen. Ist eine Ladung erst einmal ins Rutschen gekommen, also außer Kontrolle geraten, ist es wahrscheinlich, dass die Ladung das Transportfahrzeug beschädigt und/oder vom Fahrzeug herunterfällt.

Häufig hört man im Radio, dass vor Ladungsteilen auf der Fahrbahn gewarnt wird und liest in den Medien, daß durch verlorene Ladungsteile erhebliche Sach- oder Personenschäden entstanden sind.

In der Praxis hört man oft Aussagen wie: "Ich fahre schon 20 Jahren so und es ist noch nie etwas passiert." oder: "Das ist so schwer, das bewegt sich nicht." Durch diese Aussagen soll häufig mangelhafte Ladungssicherung gerechtfertigt werden oder sie geschehen einfach aus Unwissenheit. Besser wäre es, sich mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut zu machen und die physikalischen Gesetze zu verstehen.

Physikalische Bedingungen beim Transport auf Straßen

Während des Straßentarnsportes bleibt die Ladung nur so lange an ihrem Platz auf der Ladefläche, bis sie aufgrund einer starken Bremsung, Beschleunigung oder Kurvenfahrt und der dabei auftretenden Kräfte gezwungen wird, ihre Position zu ändern. Bei diesen Kräften handelt es sich um Naturgesetze, die man nicht ändern kann. Man sollte sie aber akzeptieren und bei der Ladungssicherung berücksichtigen.

Die Kräfte, die in Fahrrichtung wirken, können so stark sein, dass sie 80% des Ladungsgewichtes entsprechen. Zur Seite und nach hinten können Kräfte auftreten, die der Hälfte des Ladungsgewichtes entsprechen.

Durch "vorsichtiges Fahren" oder nur "schwaches Bremsen" lassen sich diese Kräfte nur sehr bedingt kompensieren.
Die Aufgabe der Ladungssicherung ist es, die Kräfte durch geeignete Maßnahmen abzufangen.

Gesetzliche Bestimmungen

Für den Straßentransport von Gütern gibt es kein klares gesetzliches Regelwerk für die technische Ausrüstung von Fahrzeugen und es werden keine Vorgaben genannt, die konkret zu einer "verkehrssicheren" Sicherung von Ladung führen.
Der Gesetzgeber gibt lediglich einen sehr allgemeinen Rahmen vor:

§ 22 der Straßenverkehrs-Ordnung. Absatz 1 StVO "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

§ 23 StVZO "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht ... nicht durch die ... Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt wird. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug oder das Gespann sowie die Ladung ... vorschriftsmäßig ist und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung ... nicht leidet."

§ 30 Abs. 1 StVZO "Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet

§ 31 Absatz 2 StVZO "Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass ... die Ladung ... nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung ... leidet."

§ 412 Abs. 1 HGB "Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. ..."

VDI-Richtlinien 2700 ff. Als Standardwerk der Ladungssicherung wird mittlerweile die Richtlinienreihe VDI 2700 ff. angesehen. Der VDI (Verein Deutscher Ingenieure e.V.) hat auch einen Ausbildungsnachweis Ladungssicherung entworfen, mit dem die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen und die Kenntnis der vermittelten Inhalte dokumentiert wird.

Die VDI 2700 ff. gilt als anerkannte Regel der Technik und beschreibt somit die anerkannten Standards zur Ladungssicherung. Die Richtlinie wird im Streitfall als maßgebende Richtlinie vor Gericht herangezogen. Das heißt, die Richtlinie hat Gesetzescharakter!! Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die VDI-Richtlinie 2700 als "objektiviertes Sachverständigengutachten" allgemein zu beachten ist.

Informationen zu den Richtlinien der Reihe VDI 2700 sind erhältlich bei: VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik, Postfach 10 11 39, 40002 Düsseldorf, Die Richtlinien selbst sind erhältlich bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Fax: (0 30) 26 01-12 60 (Teuer !!) Wesentlich günstiger gibt es gezielte Erklärungen/ Methoden zur Ladungssicherung und deren richtige Berechnungen durch das Fachbuch "Ladungssicherung, der Leitfaden für die Praxis", erhältlich im Verlag Hendrisch (www.hendrisch.de).

 

Für die Einhaltung der Bestimmungen sind der Fahrer, der Fahrzeughalter, der Verlader und der Versender gleichermaßen verantwortlich.

Drei Pflichten betreffen nur den jeweiligen Fahrer:

  • Pflicht zur Kontrolle der Ladungssicherung und Lastverteilung vor Fahrtantritt.
  • Pflicht zur Kontrolle und Nachbesserung der Ladungssicherung während des Transportes.
  • Pflicht zur Einrichtung des Fahrverhaltens auf die Ladung.

 

Mögliche Rechtsfolgen bei Fahren mit nicht ausreichend gesicherter Ladung:

Werden die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung nicht erfüllt, können für den Fahrer, den Verlader und den Fahrzeughalter folgende Rechtsfolgen eintreten:

Verkehrskontrolle:

  • Untersagung der Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung.
  • Ggf. .Anzeige/Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeld und bis zu drei Punkten in Flensburg.

Verkehrsunfall:

  • Bei lediglich Sachschaden: Anzeige/Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeld und bis zu drei Punkten in Flensburg.
  • Wurden Menschen verletzt oder getötet: Strafanzeige mit Geld- oder ggf. Freiheitsstrafe.

Haftung:

  • Für Fremdschäden: Haftung im Rahmen des § 823 BGB (Schadenersatz).
  • Für Eigenschäden: Es kann der § 254 BGB (Mitwirkendes Verschulden) greifen, wodurch die eigenen Ansprüche an die Versicherung gemindert werden können.
  • Für Ladungsschäden: Haftung bei Beschädigung der Ladung gemäß HGB.

Ausführung der Ladungssicherung

Arten der Ladungssicherung

Man unterscheidet zwei Arten der Ladungssicherung:

1.) Die formschlüssige Ladungssicherung.
2.) Die kraftschlüssige Ladungssicherung

Beide Ladungssicherungsarten können auch kombiniert werden.

Formschlüssige Ladungssicherung

Eine Möglichkeit der formschlüssigen Ladungssicherung, ohne Hilfsmittel, ist das bündige und lückenlose Verladen innerhalb eines entsprechend stabilem Ladeaufbaus.

Beispielweise können entsprechend schwere Säcke, die stramm innerhalb stabiler Bordwände geladen werden, ohne weitere Sicherung transportiert werden, wenn Sie unterhalb der Bordwandoberkante liegen.

Formschlüsse Ladungssicherungsmethoden mit Hilfsmittel:

  • Diagonalzurren
  • Horizontalzurren
  • Schrägzurren
  • Kopflasching
  • Kreuzlasching
  • Buchtlasching
  • Diagonallasching

Eine formschlüssige Ladungssicherung ohne weiteres Niederzurren ist nur dann zulässig, wenn der Fahrzeugaufbau über eine entsprechende Stabilität verfügt um die auftretenden Kräfte aufzunehmen. Es sind 80% des Ladungsgewichtes nach vorn zu sichern. Hierbei kommt der Stirnwand des Fahrzeugaufbaus eine besondere Bedeutung zu. Die Seitenwände des Aufbaus müssen bei der formschlüssigen Ladungssicherung Kräfte von 50% des Ladungsgewichts aushalten können.

Kraftschlüssige Ladungssicherung

Eine kraftschlüssige Ladungssicherung kann durch Niederzurren erreicht werden. Hierbei muß die Ladung mindestens mit zwei Zurrgurten so auf die Ladefläche gepresst werden, daß durch die erhöhte Reibungskraft ein Verrutschen der Ladung unmöglich wird. Hierbei ist die Art der aufeinander liegenden Materialien zu beachten.

Von entscheidender Bedeutung ist hier der Gleitreibbeiwert µ.

Bei der Verwendung von reibwerterhöhenden Unterlagen (Antirutschmatten) müssen diese seitlich unter der Ladung deutlich sichtbar, und somit kontrollierbar, sein.

Vorraussetzungen an die Ladung:

Das einzelne Ladegut muss sehr formstabil sein.
Das Ladegut, die Paletten oder Gitterboxen sollen direkt aneinander stehen.

Es ist auf einen steilen Winkel der eingesetzten Zurrgurte zu achten, optimal ist ein Zurrwinkel von nahe 90°.

Bei der Berechnung der erforderlichen Zurrgurte muß das Ladungsgewicht, der vertikale Zurrwinkel, die verwendeten Zurrgurte, der Gleitreibbeiwert, der Beschleunigungsfaktor sowie der Übertragungsbeiwert in Beziehung gesetzt werden.

Die Berechnungsmethode finden Sie weiter unten bei Fragen/Antworten.

Bei einer reinen kraftschlüssigen Ladungssicherung sind Spannmittel mit hohem STF-Wert (Langhebelratsche) erforderlich, um die erforderliche Vorspannkraft zu erreichen. Außerdem ist es sehr wichtig, daß die Zurrpunkte am Transportfahrzeug entsprechend hoch belastbar sind.

Besser ist fast immer die Kombination mit formschlüssigen Sicherungen.

Zurrpunkte an PKW-Anhängern

Gesetzliche Vorgaben

Seit Januar 2001 ist die DIN EN 12640, „Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung (Mindestanforderungen und Prüfung)“ in Kraft. Diese Europäische Norm ist für Lastkraftwagen, Anhänger und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bestimmt.

Die DIN EN 12640 definiert einen Zurrpunkt als Befestigungsvorrichtung am Fahrzeug, an der ein Zurrmittel direkt befestigt werden kann. In den Mindestanforderungen schreibt die Norm die Beschaffenheit der Zurrpunkte, ihre Anzahl und Position auf der Ladefläche vor.

<ü> Da PKW-Anhänger grundsätzlich nicht über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht verfügen ist die Ausrüstung mit Zurrpunkten nicht zwingend vorgeschrieben.

 

Für Deutschland schreiben die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften BGV D 29 (früher VBG12) schon seit dem 01.10.1993 vor, dass gewerblich genutzte Pritschenfahrzeuge und Tieflader mit Verankerungen zur Aufnahme von Zurrmitteln zur Ladungssicherung ausgerüstet sein müssen. Davon ausgenommen sind lediglich Kipper.

Natürlich ist eine ordentliche Ladungssicherung häufig nur möglich, wenn vorhandene Zurrpunkte genutzt werden können, konkret vorgeschrieben ist die Ausrüstung für PKW-Anhänger nicht.

Wir empfehlen Ihnen aber, auch kleinere Anhänger mit mindestens 4 Zurrpunkten (in den Ecken der Bodenplatte) auszurüsten. Es ist dabei auf eine ordentliche Verankerung zu achten.

Sie finden geeignete Zurranker für PKW-Anhänger in diesem Shop

Übrigens: Beim Niederzurren darf der Klauenhaken des Zurrmittels auch in tragende Aufbauteile, z.B. den Längsträger unterhalb der Ladefläche, eingehängt werden.

Ebenso ist es durchaus möglich, mehrere Zurrmittel in einen Zurrpunkt einzuhängen. Allerdings darf der Zurrpunkt dabei nicht überlastet werden und der Haken des Zurrmittels muss im Hakengrund belastet werden – das letztere gilt auch, wenn der Haken in den Längsträger eingehängt wird.

Praxisfragen und Antworten

Wie kann ich Kleingeräte wie Hacke, Spaten, Schaufel oder Zementsäcke auf der Ladefläche eines Anhängers transportieren? Muss ich diese Geräte sichern?

Antwort:
Vom Prinzip her unterscheidet sich die Ladungssicherung auf der Ladefläche eines Anhängers nicht von der auf einem "großen" Transportfahrzeug, denn in beiden Fällen ist die Ladung gemäß den gesetzlichen Vorgaben unter der Anwendung der VDI-Richtlinien 2700 ff. zu sichern. Besteht beim Transport die Gefahr, dass Material wie Hacke, Spaten, Schaufel, Zementsäcke usw. sich gefährlich bewegen oder gar vom Fahrzeug fallen können, sind diese zu sichern. Als ein sehr gutes Hilfsmittel für diesen Zwecke haben sich Zurrnetze erwiesen.

Wie kann ich ein bzw. zwei Motorräder auf einem Anhänger sichern?

Antwort:
Für den Transport von Motorrädern gibt es spezielle Anhänger, die über eine oder mehrere Standschienen verfügen. Diese Schienen sind als nach oben offenes U-Profil gefertigt und auf der Ladefläche befestigt. In diese Schiene wird das Motorrad mit seinen Rädern geschoben. Hier ist es nun gegen eine seitliche Bewegung formschlüssig gesichert. Die Sicherung gegen eine Bewegung in Längsrichtung erfolgt durch einen vorderen Anschlag. Die seitliche Sicherung erfolgt durch Direktzurren mit pro Motorrad vier 2t Zurrgurten. Die Gurte werden ähnlich einer Diagonalzurrung in entsprechenden Bodenankern eingehängt. Für manche Maschinen kann der Einsatz von speziellen Lenkerzurrgeschirren erforderlich sein.

Ein mit Standschienen und Bodenankern ausgerüsteter Standardanhänger kann auch für den Transport von Motorrädern verwendet werden.

Welche Vorschriften zur Ladungssicherung von Schüttgütern wie z.B. Sand, Kies, Schotter, Boden, Bauschutt und dergleichen gibt es? Ist in einer Vorschrift oder Richtlinie festgeschrieben, ab welcher Korngröße/Korngewicht Sicherungsmittel wie Abdeckplanen zu benutzen sind?

Antwort:
Nach den Vorgaben der Richtlinie VDI 2700 müssen Schüttgüter nur dann abgedeckt werden, wenn sie während der Fahrt herabfallen oder herabgeweht werden können. Dabei ist die Korngröße nicht eindeutig festgelegt. Ladegut, das vom Fahrtwind herabgeweht werden kann, ist z.B. durch Abdecken zu sichern. Bei schweren Einzelteilen wie z.B. großen Steinen ist durch entsprechende Beladung sicher zu stellen, dass diese sich nicht bewegen oder vom Fahrzeug fallen. Im Zweifelsfall sollten Sie die Ladung lieber abdecken. Beachten Sie auch: Bei allen Schüttgütern sind die Schüttkegel abzuflachen und die Ladung darf nicht so hoch geladen sein, dass sie über die Bordwandkante vom Fahrzeug fallen kann.

Ab welchem Baujahr müssen bei Anhängern, Zurrösen auf der Ladefläche vorhanden sein, oder wann muß nachgerüstet werden?

Antwort:
Nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) aus § 22 der UVV Fahrzeuge, müssen u.A. Neuanhänger über 3,5t zulässige Gesamtgewicht, die ab dem Oktober 1993 gebaut wurden, mit Zurrpunkten ausgerüstet sein. Eine Nachrüstpflicht gibt es nicht und auch die StVZO fordert keine Zurrpunkte.

Muss ich die Ladung unbedingt sichern oder reicht es, wenn ich in Kurven langsam fahre und nur vorsichtig bremse?

Antwort:
Die Ladung muss immer gesichert werden und zwar für Vollbremsungen, Ausweichmanöver und schlechte Wegstrecke. Es reicht keinesfalls aus, wenn man versucht, das Fahrverhalten der nicht gesicherten Ladung anzupassen.

Wir transportieren auf unseren Anhängern regelmäßig große, stabile Boxen z.B. 2000 x 1000 x 1000 mm. Hierbei zurren wir diese immer nur nieder. Reicht diese Sicherung aus?

Antwort:
Niederzurren allein ist oft nicht ausreichend, deshalb sollten noch zwei Sicherungen hinzukommen. Zuerst sollten die Boxen auf Antirutschmatten stehen, und dann sollten sie in Fahrtrichtung formschlüssig verladen werden. Falls sie aus Gründen der Lastverteilung mit Abstand zur Stirnwand laden, sollten Sie diese Ladelücke ausfüllen. Dazu sind z.B. Leerpaletten oder Kanthölzer gut geeignet. Sie können auch durch zusätzliche Kopfschlingen gegen Kippen sichern.

Mit der Kombination aus Antirutschmatten, Formschluss nach vorn und Niederzurren können Sie Ihre formstabilen Boxen sicher transportieren.

Wir haben einen 3,5t Anhänger und transportieren Mini-Bagger bis zu 2,5t Gewicht auf Gummiketten. Wie werden solche Bagger richtig gesichert?

Antwort:
Minibagger sind, wie alle anderen Ladungen auch, nach den Vorschriften der VDI Richtlinien 2700 ff. zu sichern. Die Frage nach der Anzahl der Gurte kann nur ganz allgemein beantwortet werden, denn die Anzahl der Gurte hängt u. a. davon ab, ob sie zum Niederzurren oder zum Direktzurren (z.B. Diagonalzurren oder Schlingenzurren) eingesetzt werden. Niederzurren ist wegen der großen Anzahl der benötigten Zurrgurte nicht sinnvoll anwendbar.

Mit vier 4 t Zurrgurten kann man den Minibagger mit Diagonalzurrung gut sichern.

Zusätzlich sollten seitliche Ladelücken, z.B. mit Kanthölzern, ausgefüllt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Zurrpunkte ausreichend stabil sein müssen. Auf jeden Fall sollte die Ladefläche besenrein sein.

Wie sichere ich Pkw auf Autotrailern/Autoanhängern?

Antwort:
Die Sicherung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ist in der Richtlinie VDI 2700 Blatt 8 geregelt. Die Vorgaben sind ziemlich umfangreich und können deshalb hier nicht ausführlich behandelt werden. Grundvoraussetzung für einen sicheren Transport ist nach der Richtlinie ist allerdings ein Transportfahrzeug, das über eine "Ladefläche" aus sog. Fahrbahnelementen (Lochbleche) verfügt. In diese Fahrbahnelemente werden Radvorleger und spezielle Dreipunkt Zurrgurte eingerastet, die die Räder des transportierten Fahrzeugs – und damit das gesamte Fahrzeug – sichern. Die VDI Richtlinie bezieht sich dabei mehr auf den Transport auf LKW-Zügen. Bei PKW-Anhängern genügt es wenn der zu transportierende PKW mit 4 stabilen Zurrgurten im Diagonalverfahren gesichert wird. Zur Umreifung um die Räder gibt es spezielle Gurte. Der Einsatz eines stabilen Anfahrkeils oder von Radstoppelementen vor den Vorderrädern ist sehr sinnvoll.

In der Rubrik Fragen und Antworten, las ich, dass bei einem PKW-Anhänger keine Zurrösen nachgerüstet werden müssen. Wie kann ich aber ordnungsgerecht meine Ladung sichern? Kann ich über die Bordwand gurten? Die Bordwandhöhe beträgt 40 cm

Antwort:
Obwohl es für PKW-Anhänger keine Pflicht zur Ausrüstung mit Zurrpunkten gibt, sollte man seinen Anhänger trotzdem nachrüsten. Im Zubehörhandel werden dafür eine Vielzahl von verschiedenen Zurrpunkten mit unterschiedlichen Belastungen und unterschiedlichen Ausführungen angeboten.

Prinzipiell kann man über die Bordwände gurten, allerdings ist das nur effektiv, wenn die Ladung vorn formschlüssig an der Bordwand ansteht und hoch genug ist. Wenn die Zurrgurte allerdings oben an der Bordwand hin zur Ladefläche "abknicken" und erst dann auf die Ladung drücken können ist das Niederzurren nur sinnvoll wenn die Ladung stramm an der Seitenwand anliegt.. Ansonsten geht der Druck auf die Bordwand und wenn diese dabei "federt" wird die Niederzurrung zum großen Teil wirkungslos.

Was muss ich tun, wenn ich wegen der Stützlast die Ladung nicht direkt an die Stirnwand laden kann?

Antwort:
Die richtige Lastverteilung ist sehr wichtig bei PKW-Anhängern. Wenn die Ladung nicht direkt an die Stirnwand geladen werden kann, ergibt sich eine Ladelücke. Diese kann durch Hilfsmittel ausgefüllt werden oder die Ladung kann durch ein Kopflasching (Formschluss) bzw. durch Niederzurren (Kraftschluss) gesichert werden.

Kann Ladung mit auf den Seitenwänden festgeklemmten Klemmbrettern gesichert werden? Oder wie ist die Ladungssicherung ggf. ordnungsgemäß zu organisieren?

Antwort:
Klemmbretter, korrekt als Zwischenwandverschluss bezeichnet, können nur eine sehr geringe Sicherungskraft aufbringen. Nach Herstellerangabe beträgt die Sicherungskraft eines Zwischenwandverschlusses auf einer Holzbordwand bis zu 320 daN, auf einer Aluminiumbordwand nur bis zu 220 daN. Ausgehend von einem Gleit-Reibbeiwert µ von 0,2 für die Ladung auf Siebdruckboden kann mit einem Zwischenwandverschluss in Fahrtrichtung etwa 400 kg (Aluminiumbordwand) bis etwa 550 kg (Holzbordwand) Ladung gesichert werden. Entgegen der Fahrtrichtung sind das dann etwa 800 kg (Aluminiumbordwand) bis etwa 1.000 kg (Holzbordwand) Ladungsgewicht.

Als Alternative bietet sich hier eine Kopfschlinge an. Dieses System kann, abhängig von den Zurrpunkten und den Zurrwinkeln deutlich mehr Sicherungskraft leisten

Wie kann ich Ladung in meinem Freizeitanhänger sichern?

Antwort:
Eine gute Möglichkeit zur Ladungssicherung bieten Zurrnetze. Mit diesen Netzen können z.B. Kleinteile oder Teilpartien sehr gut gesichert werden. Die Netze werden aus Zurrgurten genäht und mit separaten Zurrgurten in den Zurrpunkten am Anhänger fixiert, sie decken die Ladung ab und sichern sie dabei in einer Kombination aus Formschluss (Abdecken) und Kraftschluss (Niederzurren). Diese speziellen Netze gibt es in verschiedenen Maßen und Festigkeiten.

Muss ich zum Niederzurren Kantenschützer benutzen?

Antwort:
Beim Niederzurren über Kanten müssen Kantengleiter verwendet werden, denn die Zurrmittel dürfen nicht über scharfe Kanten geführt werden.

Müssen Zurrgurte unterwegs nachgespannt werden?

Antwort:
Der Fahrer ist verpflichtet, die Ladung zu sichern, und damit muss er auch die Zurrgurte nachspannen.

Wie wird die nötige Vorspannkraft berechnet?

Antwort:
Für die Berechnung der erforderlichen Vorspannkraft zur Ladungssicherung durch Niederzurren werden vier Werte benötigt: 1. der Beschleunigungsbeiwert c (nach vorn 0,8 oder zu den Seiten bzw. nach hinten 0,5). 2. der Gleit-Reibbeiwert µ., 3. das Ladungsgewicht FG in daN (kg) und 4. die Vorspannkraft der vorhandenen Ratschen (STF).

Folgendermaßen wird die Vorspannkraft dann berechnet: Im ersten Schritt c - µ und das durch µ teilen. Als Schritt 2 teilen Sie FG durch 1,5. Dann multiplizieren Sie das Ergebnis aus Schritt 1 mit dem Ergebnis aus Schritt 2. Zuletzt teilen Sie dieses Gesamtergebnis durch die STF Ihrer Ratsche und Sie erhalten die erforderliche Anzahl an Ratschen.

Anmerkung: Diese Berechnung gilt nur bei ziemlich steilen Zurrwinkeln (nahe 90°). Ist der Winkel flacher, müssen entsprechend mehr Gurte eingesetzt werden.

Wie lange dürfen Zurrgurte verwendet werden? Dürfen diese eingerissen oder beschädigt sein? Wir verwenden Zurrgurte, um Autos auf Pkw-Anhängern zu transportieren.

Antwort:
Eine zeitlich Begrenzung, also ein "Ablaufdatum" für Zurrgurte gibt es nicht. Zurrgurte dürfen so lange eingesetzt werden, bis sie aufgrund von Beschädigungen ablegereif sind. Nicht mehr verwendet werden darf ein Zurrgurt z.B. bei Garnbeschädigungen, die mehr als 10% des Gewebes betreffen. Bei Beschädigungen tragender Nähte, bei Verformungen durch Wärmeeinfluss; bei Schäden infolge der Einwirkung von Chemikalien; bei nicht vorhandenem oder nicht lesbarem Kennzeichnungsetikett; bei Anrissen, groben Verformungen, Brüchen oder bedenklichen Korrosionserscheinungen an Ratschen oder Verbindungselementen; bei mehr als 5% Aufweitung im Hakenmaul oder bei erkennbar bleibender Verformung sind die Gurte zu ersetzen.

Unsere Hänger besitzen keine eingelassenen Zurrhaken am Boden. Die Palettenware, die wir transportieren (z.B. Zement) steht nicht über die Bordwände. Muss gesichert werden? Wenn ja, wie?

Antwort:
Auf einem Lkw bzw. einem Anhänger mit einem ausreichend stabilen Aufbau braucht eine palettierte Ladung nicht zusätzlich gesichert werden, wenn sie nicht über den Fahrzeugaufbau ragt sowie formschlüssig zu allen Seiten und ohne Ladelücken untereinander verladen wurde. Sobald allerdings ein Abstand zur Stirnwand, zu den seitlichen Bordwänden oder zur Rückwand des Fahrzeugs besteht, ist diese Lücke auszufüllen oder die Ladung ist z.B. durch Niederzurren zu sichern.

Wie kann ich mit meinen PKW Anhänger Astwerk sicher transportieren ?

Antwort:
Für den Transport von Gartenabfällen und Astwerk ist die Ausrüstung des Anhängers mit einem stabilen Ladungssicherungsnetz sinnvoll. Bei größeren Mengen ist die zusätzliche Anschaffung von Aufsatzbordwänden oder eines Gitterausatzes sinnvoll.


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