Unter Umständen kann die Reduzierung des zul Ges.Gew.sinnvoll sein.
Sinnvol wäre die Ablastun z.B. wenn der Anhänger mit einem schwereren Zugfahrzeug gefahren werden soll, der Fahrer aber nur über den B-Füherschein verfügt
Die Ablastung erfolgt durch eine gesonderte Dekra Abnahme.
Im Preis ist die Änderung des Typenschildes enthalten, technische Umbauten sind nicht notwendig.
Ggf. muss auch die Tempo 100 Freigabe noch durch ein zusätzliches Gutachten an das neue zul.Ges.Gew. angepasst werden(Zusatzkosten)
Nach einer Ablastung ist nicht nur das zul. Ges.Gew. reduziert, sondern auch die Nutzlast entsprechend niedriger.
Eine Ablastung kann jederzeit wieder durch ein weiteres Gutachten rückgängig gemacht werden.
Bereitstellungszeit: Auf Anfrage
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