Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t.
Innerhalb geschlossener Ortschaften abgestellte Fahrzeuge (> 3,5 t) müssen die Fahrbahn zugewandte Seite mit Leuchtmitteln oder zugelassenen lichttechnischen Einrichtungen, wie z.B. Nachtparkwarntafeln
kennzeichnen.
Anbringungshöhe: möglichst niedrig und nicht höher als 1000 mm vom Boden
Bereitstellungszeit: Auf Anfrage
Weitere Beschreibungen und Bilder finden Sie weiter unten.
Preisliche Änderungen und Druckfehler vorbehalten.